Satzung

Satzung „Pfotenhilfe Sachsen e.V.“

§1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen „Pfotenhilfe Sachsen“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und nach der Eintragung den Namenszusatz „e.V.“ führen.
Der Verein hat den Sitz in 09117 Chemnitz.

§2 Zweck des Vereins

Der Verein hat den Zweck, den Tierschutz zu fördern und aktiven Tierschutz zu leisten. Er strebt die Abschaffung jeglicher Tierquälerei sowie die Anerkennung und Durchsetzung grundlegender Tierrechte an.

Die Hauptzwecke des Vereins sind:
2.1.Inlands-Auslandstierschutz zu betreiben durch die Sicherstellung einer ausreichenden ärztlichen Versorgung der aufgegriffenen Tiere, Kastrationen / Sterilisationen sowie vorbeugende Schutzimpfungen gegen Tierkrankheiten und -seuchen.
2.2.die Vermittlung von herrenlosen Tieren und Abgabetieren an tierschutzbewusste, verantwortungsvolle und geeignete Personen
2.3.die Aufklärung über artgerechte Tierhaltung und Tierschutz sowie die Überwachung der ordnungsgemäßen Tierhaltung, der vermittelten Tiere
2.4.die Förderung, Betreuung und Unterstützung von Tierpatenschaften
2.5.Unterstützung und Ergänzung der Vereinszwecke durch die Zusammenarbeit mit anderen Tierschutzvereinen bzw. Organisationen
2.6.das Wohlergehen der Tiere zu fördern, Tierquälerei, Tiermisshandlungen und Tiermissbrauch zu verhindern

§3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die in der Satzung festgelegten Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen für ihre Tätigkeiten aus Vereinsmitteln. Niemand darf durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch eine unverhältnismäßig hohe Vergütung, begünstig werden.

§4 Ersatz von Aufwendungen

Jedes Vereinsmitglied kann in Ausnahmefällen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen, die ihm durch seine Tätigkeit für den Verein entstehen, geltend machen. Hierzu gehören insbesondere Reisekosten, Porto und Telefonkosten, bei Vorlage der entsprechenden Belege. Über die Bewilligung entscheidet der Vorstand. Soweit steuerliche Pausch- oder Höchstbeträge bestehen, ist der Ersatz auf die Höhe dieser Beträge begrenzt. Vom Vorstand können Pauschalen festgelegt werden. Der Anspruch kann nur innerhalb der Frist von einem Jahr nach seiner Entstehung geltend gemacht werden.

§5 Mitgliedschaft

5.1.Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, Ziele und Aufgaben des Vereins zu fördern und zu unterstützen. Über den schriftlich zu stellenden Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrags bedarf keiner Begründung. Der/die Antragsteller/in ist über die Entscheidung zu unterrichten.
Für Minderjährige muss die schriftliche Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreter/s vorgelegt werden.
5.2. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist jederzeit durch schriftliche Erklärung möglich.
5.3. Der Ausschluss ist bei Verstößen gegen die satzungsmäßigen Verpflichtungen zulässig. Ausschluss kann insbesondere erfolgen, wenn ein Mitglied das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigt, innerhalb des Vereins wiederholt Unfrieden stiftet oder Forderungen des Vereins nicht nachkommt.
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es mit der Entrichtung des Beitrages ganz oder teilweise trotz einmal iger Mahnungim Rückstand ist.Der Ausschluss wird am Ende des 1. Quartals nach der Fälligkeit des Beitrages wirksam.

§6 Mitgliedsbeträge

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages steht im freien Ermessen jeden Mitgliedes. Er beträgt jedoch mindestens 36 € im Jahr. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Der Beitrag wird am Ende eines jeden Kalenderjahres fällig.
Eine Änderung des Mitgliedsbeitrages bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Der Beitrag ist nach erfolgter Aufnahme an den Verein zu entrichten. Im Jahr der Aufnahme ist der Mitgliedsbeitrag für jeden angefangenen Monat anteilsmäßig zu zahlen. Die Kündigung während des Kalenderjahres entbindet nicht von der Zahlung des gesamten Jahres-Mitgliedsbeitrages im Jahr der Kündigung. Mitgliedern, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind, kann der Beitrag für die Zeit der Notlage teilweise oder ganz erlassen werden. Über einen entsprechenden schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand.

§7 Organe

Organe des Vereins sind:
1. der Vorstand
2. die Mitgliederversammlung

§8 Der Vorstand

8.1. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter,dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Aktivbeirat. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden. Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich. Die Vorstandsmitglieder haften nicht mit ihrem Privatvermögen.
8.2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus,wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes.
8.3. Der Vorsitzende beruft Sitzungen des Vorstandes ein und leitet sie. Ist er verhindert gilt für die Leitung der Versammlung die Reihenfolge der Vorstandsfunktionen.
8.4. Für die Beschlussfassung ist die einfache Mehrheit erforderlich, bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Vorsitzenden doppelt.
8.5. Schriftliche Ausfertigungen und Bekanntmachungen des Vereins, insbesondere den Verein verpflichtende Urkunden sind vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, bei Geldangelegenheiten vom Vorsitzenden oder dem Schatzmeister zu unterzeichnen.
8.6. Aufgaben des Vorstandes sind:
- Durchführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
- Erstellung des Jahresvoranschlages sowie die Abfassung des Jahresberichtes und Rechnungsabschlusses
- Vorbereitung der Mitgliederversammlung
- Einberufung und Leitung der ordentlichen und der außerordentlichen Mitgliederversammlung
- Ordnungsgemäße Verwaltung und Verwendung des Vereinsvermögens
- Aufnahme und Ausschluss von Vereinsmitgliedern
8.7. Der Vorstand kann mit entsprechendem Vorstandsbeschluss Vereinsmit-glieder zur Wahrnehmung von Vereinsgeschäften bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht beschränkt sich auf das vorzunehmende Rechtsgeschäft und ist dem Bevollmächtigten schriftlich zu bestätigen.

§9 Mitgliederversammlung

9.1. Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert, jedoch mindestens einmal im Jahr. Es ist möglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder diese unter Angabe eines Grundes vom Vorstand schriftlich fordert. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich/ elektronisch unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen und unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Den Mitgliedern ist vorbehalten Tagesordnungspunkte noch in der Mitgliederversammlung zu beantragen.
9.2. Aufgaben der Mitgliederversammlung:
- Genehmigung des Haushaltsplans für das kommende Geschäftsjahr
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstandes und dessen Entlastung
- Wahl des Vorstandes
- Beschlüsse über Satzungsänderungen und Vereinsauflösung
- Neufestsetzung von Mitgliedsbeiträgen
- Ernennung von Ehrenmitgliedern
9.3. Jede ordnungsgemäß berufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit. Eine Stimmabgabe von nicht anwesenden Mitgliedern ist möglich, wenn sie durch eine entsprechende Vollmacht auf ein anderes Mitglied übertragen wird. Der Übertrag ist schriftlich oder elektronisch vor Beginn der Versammlung beizubringen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 10 Vertretung

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB durch die/den Vorsitzende/n und seine/n Stellvertreter/in vertreten.

§11 Haftung des Vereins seinen Mitgliedern gegenüber

Für Schäden, gleich welcher Art, die einem Vereinsmitglied aus der Teilnahme an Veranstaltungen oder durch die Benutzung von Einrichtungen des Vereins entstanden sind, haftet der Verein nur, wenn einem Mitglied oder einer Person, für die der Verein nach den Vorschriften des Zivilrechtes einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

§12 Kassenprüfung

Die Kassenführung und die Vermögensverhältnisse des Vereins sind nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahr von zwei von der Mitgliederversammlung zu wählenden Rechnungsprüfern zu prüfen. Die Prüfung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass in der nächsten Mitgliederversammlung ein mündlicher Bericht des Vereins erstattet werden kann. Die Rechnungsprüfer können jederzeit Einsicht in die Vermögensverhältnisse des Vereins nehmen und dürfen nicht dem Vorstand angehören. Der Bericht des Rechnungsprüfers ist schriftlich
niederzulegen.

§13 Auflösung des Vereins

Der Verein kann durch Beschluss mit einer Mehrheit von drei Viertel der Mitglieder aufgelöst werden. In diesen Fall ist der Vorstand Liquidator. Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an Tiere in Not Chemnitz e.V., Johannes Dick Str. 3-5, 09123 Chemnitz. Diese Organisation hat das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

§14 Inkrafttreten

Diese Satzung wurde auf der Gründerversammlung am 23.06.2012 beschlossen.
Sie tritt am 23.06.2012 in Kraft.

Die Pfotenhilfe Sachsen e.V. sucht Flugpaten

Wir benötigen jederzeit Tierfreunde, die sich als Flugpaten zur Verfügung stellen.

Vereinssitz / kein Tierheim
Pfotenhilfe Sachsen e.V.
Limbacher Straße 283
09116 Chemnitz

Postadresse:
Dittmannsdorfer Straße 63
09322 Penig

Spendenkonto:
Sparkasse Chemnitz
IBAN: DE49870500000710020139
BIC: CHEKDE81XXX

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